EStG §§ 28, 34
1. Übernimmt der Mieter die Rückzahlung eines Darlehens, das der Vermieter für die Errichtung des Mietobjekts aufgenommen hat, so handelt es sich um eine Gegenleistung für die Einräumung des Mietrechts. Die vom Mieter übernommenen Rückzahlungen stellen daher beim Vermieter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar.