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Ausreichende Bestimmung des Gesellschaftssitzes einer GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 372 Heft 11 v. 1.11.1992

GmbHG § 5 Abs 4

HGB § 30

Der Sitz der Gesellschaft kann auch mit dem Namen einer Ortschaft innerhalb des größeren Gebietes einer politischen Gemeinde bezeichnet werden, wenn diese Ortsbezeichnung nach der Verkehrsauffassung eindeutig ist; dies ist zumindest dann der Fall, wenn sich die Ortsbezeichnung auf ein eigenes Siedlungsgebiet (mit einem gleichlautend benannten Postamtssprengel) bezieht.

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