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Abfluß bei Erteilung von Gutschriften

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 359 Heft 10 v. 1.10.1992

EStG § 19

1. Eine Gutschrift in den Aufschreibungen des Schuldners führt nur dann zu einem Abfließen des betreffenden Betrages, wenn darüber hinaus zum Ausdruck kommt, daß der Betrag von nun an dem Berechtigten zur tatsächlichen Verwen-

Seite 359


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