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Sportunfall im Versicherungsrecht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 342 Heft 10 v. 1.10.1992

AUVB 1981: Art 2

Ein Unfall liegt bei einem Vorgang vor, der vom Versicherten bewußt und gewollt begonnen und zunächst in seinem Ablauf beherrscht wurde, sich dieser Beherrschung aber durch einen unerwarteten Ablauf entzogen und nunmehr schädigend auf den Versicherten eingewirkt hat.

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