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Zum Ort der Geschäftsleitung einer GmbH

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 280 Heft 9 v. 1.9.1991

KStG § 1

Die Geschäftsleitung (der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung) einer Gesellschaft befindet sich regelmäßig an dem Ort, an dem die zur Vertretung der Gesellschaft befugte Person die ihr obliegende Tätigkeit entfaltet. Dies ist bei einer GmbH im allgemeinen der Ort, wo sich das Büro des Geschäftsführers, notfalls dessen Wohnsitz befindet.

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