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Teilnichtigkeit einer Fehlzeitenprämie

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 270 Heft 9 v. 1.9.1991

EFZG § 6

ABGB § 879

Die Vereinbarung einer Prämie für nicht in Anspruch genommene Freizeit ist, soweit durch sie zwingende, dem Schutz der AN dienende Normen über die Freizeitgewährung umgangen werden, in dem vom Zweck dieser Vorschriften betroffenen Teil nichtig.

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