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Datenschutz: Begriff des „Auftraggebers“ und des „Dienstleisters“; widerrechtliches Offenbaren von Daten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 263 Heft 9 v. 1.9.1991

DSG §§ 3 Z 3 und 4, 48

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