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Rückzahlung von Darlehen nach Forderungsverzicht als verdeckte Gewinnausschüttung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 250 Heft 8 v. 1.8.1991

KStG 1966: § 8

Die Rückzahlung eines Darlehens, das der Gesellschafter seiner GmbH gewährt und für das er in weiterer Folge bereits einen Rückforderungsverzicht ausgesprochen hat, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

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