EStG §§ 23, 28
Zur Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit von einer Vermögensverwaltung, zu der auch eine verzinsliche Kapitalveranlagung zählt, ist das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr insofern wenig geeignet, als auch eine Vermögensverwaltung regelmäßig mit einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr verbunden ist. Als Abgrenzungskriterium tritt daher hier die