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Kurzfristige wesentliche Beteiligung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 249 Heft 8 v. 1.8.1991

EStG 1972: § 22 Abs 1 Z 2

Im Geltungsbereich des § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 reicht eine auch nur kurzfristige Beteiligung während des Veranlagungszeitraumes aus, um die Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als Einkünfte aus sonstig selbständiger Arbeit zu qualifizieren.

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