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Schlüssige Vereinbarung über Lohnzahlungsort

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 242 Heft 8 v. 1.8.1991

ABGB § 863

Durch regelmäßige Zahlung des Lohnes an einen bestimmten Ort kann eine schlüssige Vereinbarung über den Lohnzahlungsort Zustandekommen. Bei deren Vorliegen ist die Frage, ob die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts nach der Verkehrssitte eine Holschuld bzw eine Schickschuld ist, ohne rechtliche Bedeutung.

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