Das neue Rechnungslegungsrecht kennt eine Differenzierung der Prüfungspflicht, der Vorschriften für den Anhang und für die Offenlegung nach großen und kleinen Kapitalgesellschaften. Dieser Beitrag zeigt, mit welchen Vorschriften die Unternehmen ab 1992 zu rechnen haben. Dies geht aus dem Gesetzestext nicht immer klar hervor.