EStG §§ 4 Abs 1, 29 Z 1
Im Rahmen einer Betriebsveräußerung(-aufgabe) als Gegenleistung an Gewinnermittler, auf die § 4 Abs 1 letzter Satz EStG anzuwenden ist, gezahlte Renten führen -wie im Fall der Veräußerung von Privatvermögen -zu sonstigen Einkünften nach § 29 Z 1 EStG (vgl bereits VwGH 15. 4. 1980, 3259, 3260/79).