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Zehntelabsetzung und Verlustabzug bei nachträglicher Beurteilung als Liebhaberei

SteuerrechtBirgit GehrmannRdW 1991, 218 Heft 7 v. 1.7.1991

Das FA kann die bereits zugestandene Zehntelabsetzung in den Folgejahren mit der Begründung versagen, daß im Jahr der Großreparatur Liebhaberei vorlag. Dies hat der VwGH jüngst entschieden, er steht damit allerdings mit seiner eigenen Rsp zum Verlustabzug im Widerspruch.

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