ABGB: §§ 1104 f
Die Gefahr terroristischer Anschläge, die durch den Einzug eines Mitmieters hervorgerufen wird, ist ein Fall höherer Gewalt und § 1104 ABGB zu unterstellen.
Die latente Gefahr von terroristischen Anschlägen gegen eine Mitmieterin und die ständige Anwesenheit von Polizei, verbunden mit der Durchführung von Personenkontrollen zur Gefahrenabwehr, gibt dem Mieter eines Geschäftslokales, das