BAO § 22
EStG § 2
Bestellen die Eltern ihrem Kind unentgeltlich ein zeitlich bis zum 27. Lebensjahr befristetes Fruchtgenußrecht an einem Grundstück, welches das Kind anschließend an die Eltern rückvermietet, stellt dies regelmäßig einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar.