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Zusammengeballte Rückerstattung von Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 194 Heft 6 v. 1.6.1991

EStG §§ 2, 37

1. Werden Werbungskosten in einem späteren Jahr erstattet (hier Rückzahlung von seinerzeitigen Pflichtbeiträgen an den Wohlfahrtsfonds), so fließen Einnahmen im Rahmen jener Einkunftsart zu, bei der die Werbungskosten zu berücksichtigen waren.

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