Am 13. 5. 1991 sind die neuen Richtlinien für Vermietung und Verpachtung ergangen. Sie sind zur Beurteilung noch nicht endgültig rechtskräftig veranlagter Fälle heranzuziehen. Die Änderungen oder Ergänzungen gegenüber den bisherigen Richtlinien werden im folgenden stichwortartig dargestellt.