UWG § 1
Verweigert eine Gemeinde, die eine Badeanstalt an einem öffentlich zugänglichen See betreibt, den Kunden eines bestimmten Surfbrettverleihers den Zutritt zum Bad, verstößt sie damit gegen die sie als Monopolistin treffende Abschlußpflicht und handelt sittenwidrig iSd § 1 UWG.