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Begriff der Eingabe

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 164 Heft 5 v. 1.5.1991

GebG: § 14 TP 6

Das für das Vorliegen einer Eingabe geforderte Privatinteresse ist weit zu verstehen. Privatinteresse ist bereits dann anzunehmen, wenn der ideelle Vorteil der Befriedigung eines allgemeinen Informationsbedürfnisses angestrebt wird (hier: Anfrage, ob nicht Überstunden von Gendarmeriebeamten vermieden werden könnten).

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