EStG § 23 Z 2
1. Eine Unterbeteiligung mit den Merkmalen einer Mitunternehmerschaft bewirkt eine Mitunternehmerschaft des Unterbeteiligten im Verhältnis zur Hauptgesellschaft, wenn sie allen Gesellschaftern der Hauptgesellschaft bekannt ist. Der
EStG § 23 Z 2
1. Eine Unterbeteiligung mit den Merkmalen einer Mitunternehmerschaft bewirkt eine Mitunternehmerschaft des Unterbeteiligten im Verhältnis zur Hauptgesellschaft, wenn sie allen Gesellschaftern der Hauptgesellschaft bekannt ist. Der