EStG § 22 Abs 1 Z 2
Vergütungen eines an einer GmbH nicht beteiligten gewerberechtlichen Geschäftsführers, der zur GmbH in keinem Dienstverhältnis steht, können den Einkünften aus der Verwaltung fremden Vermögens iSd § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zuzurechnen sein.