EStG §§ 4, 20
Die Zinsen für einen Kontokorrentkredit, der mit dem vertraglich erklärten Zweck zur „Deckung von Betriebsausgaben“ aufgenommen wurde, sind auch dann Betriebsausgaben, wenn der StPfl gleichzeitig mit der Kreditaufnahme Entnahmen zur Finanzierung einer privaten Kapitalanlage (Leistung einer Einmalprämie zu einer Lebensversicherung) getätigt hat.