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Sonderzahlungen in der Eisen- und Metallindustrie

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 154 Heft 5 v. 1.5.1991

ArbKV Eisen- und Metallindustrie

Bei Bemessung der Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie (Arbeiter) ist die Vergütung für außerhalb der Normalarbeitszeit liegende Wegzeiten nicht zu berücksichtigen.

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