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Urlaubsanspruch bei tageweisem Urlaubsverbrauch

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 150 Heft 5 v. 1.5.1991

UrlG § 2 Abs 1, § 4 Abs 3, § 9

Bei tageweisem Urlaubsverbrauch bat die Berechnung des Urlaubsanspruches nicht auf der Grundlage von Werktagen, sondern von tatsächlichen Arbeitstagen zu erfolgen. Bei Teilung des Monatsentgelts zur Berechnung der Urlaubsentschädigung ist in diesen Fällen der Faktor 22 heranzuziehen.

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