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Fehlen der vorausgegangenen Einmahnung bei gleichzeitiger Klageführung gegen Bürgen und Hauptschuldner

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 144 Heft 5 v. 1.5.1991

ABGB §§ 1346, 1355

ZPO § 226

Die in der Klage gegen den Hauptschuldner liegende Einmahnung der Hauptschuld vermag bei gleichzeitiger Belangung des Bürgen das Erfordernis der vorausgegangenen Einmahnung iSd § 1355 ABGB nicht zu ersetzen, da die Inanspruchnahme des Bürgen die einen angemessenen Zeitraum zuvor erfolgte Einmahnung der Hauptschuld voraussetzt; wurde eine vor der Klage liegende Mahnung des Hauptschuldners nicht behauptet, ist die Klage gegen den Bürgen unschlüssig.

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