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Goldklausel wieder zulässig!

WirtschaftsrechtThomas MayerRdW 1991, 137 Heft 5 v. 1.5.1991

Was Ertl schon vor Jahren empfohlen hatte1)1)Ertl, Inflation, Privatrecht und Wertsicherung, 89., tat der Gesetzgeber nun mit dem Bundesgesetz vom 18. 1. 1991, dessen Inhalt lapidar lautet: „Das Goldklauselgesetz, BGBl. Nr. 130/1937, tritt außer Kraft.“

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