vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Fremdfinanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - eine Tücke des Halbsatzverfahrens

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 1991, 128 Heft 4 v. 1.4.1991

1. Das „Halbsatz-Verfahren“

Gewinnanteile natürlicher Personen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach dem sogenannten „Halbsatz-Verfahren“1)1)Zur Bezeichnung „Halbsatz-Verfahren“ siehe zB die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des EStG 1988 (621 BlgNR 17. GP) zu § 37 Abs 4. besteuert: Die Gewinne unterliegen zunächst bei der Kapitalgesellschaft einer Körperschaftsteuer in Höhe von 30 %. Offene Gewinnausschüttungen werden beim Gesellschafter nach § 37 Abs 4 EStG 1988 mit dem ermäßigten („halben“) Einkommensteuersatz erfaßt. Der „halbe“ Einkommensteuersatz errechnet sich aus der „Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes“ (§ 37 Abs 1 EStG 1988)2)2)Die progressionsverschärfende Schattenwirkung der „Halbsatz-Einkünfte“ auf die Besteuerung der anderen Einkünfte (siehe dazu Lehmann, SWK 1989, A I 253 ff) wird hier zur Vereinfachung außer acht gelassen..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!