ZPO § 228
Feststellungsklagen auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung sind unzulässig; dasselbe muß für das Feststellungsbegehren gelten, daß eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Entlassung ungerechtfertigt gewesen sei.
OGH 9. 5. 1990, 9 Ob A 123/90 (OLG Graz 25. 1. 1990, 7 Ra 101/89; LG Graz 21. 9. 1989, 36 Cga 159/89)