CMR Art 17 Abs 2
HGB § 429
Ein Raubüberfall auf einen LKW, der bei Rotlicht an einer Kreuzung stehenbleibt, ist in Neapel weder höhere Gewalt noch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis.
CMR Art 17 Abs 2
HGB § 429
Ein Raubüberfall auf einen LKW, der bei Rotlicht an einer Kreuzung stehenbleibt, ist in Neapel weder höhere Gewalt noch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis.