ABGB § 916
HGB § 167 Abs 3
Übernehmen die Kommanditisten im Innenverhältnis eine zusätzliche Haftung für Verluste der Gesellschaft, wobei aber der Nachschuß einer weiteren Beschlußfassung vorbehalten bleibt, damit eine (höhere) Verlustzuweisung einkommensteuerlich geltend gemacht werden kam, ohne daß tatsächlich schon eine höhere Haftung gegeben sein soll, liegt ein Scheingeschäft vor; der Masseverwalter im Konkurs der KG kann sich auf diese Haftungserhöhung nicht berufen.