EStG § 22
UStG § 10 Abs 2 Z 8
Ein Klavierstimmer übt auch dann keine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er ausschließlich Instrumente stimmt, die von namhaften Pianisten bei Konzerten und Tonaufnahmen verwendet werden. Wenn auch für diese Tätigkeit außergewöhnliche, nicht erlernbare Musikalität erforderlich ist, so tritt bei einem Klavierstimmer die dem Pianisten gegebene Möglichkeit, die Produktion als ein eigenschöpferisches Werk darzustellen, in den Hintergrund.