EStG § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9
UStG § 1 Abs 1 Z 2
1. Die vom BMF erlaßmäßig geäußerte Ansicht betreffend Nächtigungsgelder für Fernfahrer bildet keine für den VwGH beachtliche Rechtsquelle. Der in diesem Zusammenhang von der Bf geltend gemachte Gleichheitsgrundsatz vermittelt keinen Anspruch auf eine allenfalls anderen StPfl gewährte rechtswidrige Begünstigung. Die pauschale Reisekostenpauschalierung des § 4 Abs 5 EStG kommt ebenso wie jene nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG (vgl zuletzt VwGH 27. 6. 1989, 88/147 0197) nur dann zum Zuge, wenn Aufwendungen überhaupt - dem Grunde nach - anfielen.