EStG § 36
Ein Forderungserlaß durch mehrere Gläubiger ist ein Anzeichen für die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsabsicht.
Eine Sanierungseignung besteht auch dann, wenn der Forderungserlaß einem Einzelunternehmer ermöglicht, das von ihm betriebene Unternehmen aufzugeben, ohne von weiterbestehenden Schulden beeinträchtigt zu sein. Diese Auffassung entspricht dem System des EStG, wonach nicht der Betrieb, sondern die natürliche Person Subjekt der ESt ist.