EStG § 26
1. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muß folgende Angaben enthalten:
den Anfangs- und Endkilometerstand bei beruflichen Fahrten,EStG § 26
1. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muß folgende Angaben enthalten:
den Anfangs- und Endkilometerstand bei beruflichen Fahrten,