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Fahrtenbuchfortführung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 31 Heft 1 v. 1.1.1991

EStG § 26

1. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch muß folgende Angaben enthalten:

den Anfangs- und Endkilometerstand bei beruflichen Fahrten,

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