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Zur Verrechnung ausländischer Steuern

SteuerrechtHans ZöchlingRdW 1991, 25 Heft 1 v. 1.1.1991

1. Durch die Internationalisierung der Wirtschaft erzielen immer mehr Steuerinländer Einkünfte aus der Überlassung von Finanzkapital oder Patenten an ausländische Schuldner. Diese im Inland steuerpflichtigen Zinsen- und Lizenzeinkünfte unterliegen vielfach auch einer ausländischen Quellensteuer. Die Doppelbesteuerung wird idR aufgrund von DBA bzw § 48 BAO durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer beseitigt.

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