1. Durch die Internationalisierung der Wirtschaft erzielen immer mehr Steuerinländer Einkünfte aus der Überlassung von Finanzkapital oder Patenten an ausländische Schuldner. Diese im Inland steuerpflichtigen Zinsen- und Lizenzeinkünfte unterliegen vielfach auch einer ausländischen Quellensteuer. Die Doppelbesteuerung wird idR aufgrund von DBA bzw § 48 BAO durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer beseitigt.