AngG: §§ 11 f
UrlG § 4 Abs 1
1. Eine Vereinbarung über den Ausschluß von Provisionsansprüchen für während der Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist nicht mehr zustandegekommene Geschäfte ist grundsätzlich zulässig.
AngG: §§ 11 f
UrlG § 4 Abs 1
1. Eine Vereinbarung über den Ausschluß von Provisionsansprüchen für während der Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist nicht mehr zustandegekommene Geschäfte ist grundsätzlich zulässig.