ArbVG § 2
BPG § 7 Abs 4
Die durch § 2 ArbVG den KV-Partnern eingeräumte Regelungsbefugnis wird überschritten, wenn in einem KV für bereits vor dessen Abschluß aus dem Arbeitsverhältnis ausge-
ArbVG § 2
BPG § 7 Abs 4
Die durch § 2 ArbVG den KV-Partnern eingeräumte Regelungsbefugnis wird überschritten, wenn in einem KV für bereits vor dessen Abschluß aus dem Arbeitsverhältnis ausge-