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Abfertigungsrefundierung gem § 13 b Abs 8 BUAG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 20 Heft 1 v. 1.1.1991

BUAG: § 13 b Abs 8

Die Regelung des § 13 b Abs 8 BUAG über die anteilsmäßige Refundierung von Angestelltenabfertigungen ist auf vor dem Inkrafttreten des BUAG (1. 10. 1987) liegende Beschäftigungszeiten nicht anzuwenden.

OGH 23. 5. 1990, 9 Ob A 116/90 (OLG Graz 31. 1. 1990, 8 Ra 115/89; KG Leoben 29. 5. 1989, 21 Cga 105/89)

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