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Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragen des grenzüberschreitenden Praktikantenaustausches im Rahmen von COMETT II

ArbeitsrechtEdith WeinmeierRdW 1991, 16 Heft 1 v. 1.1.1991

Das zwischen den EG und Österreich geschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie im Rahmen von COMETT II (1990-1994)1)1)BGBl 1990/221. sieht Zuschüsse für die Errichtung von Ausbildungspartnerschaften zwischen Universität und Unternehmen, den grenzüberschreitenden Personalaustausch und die Erstellung von gemeinsamen Projekten vor. Der Austausch kann zwischen Österreich und den EG-Mitgliedstaaten erfolgen, der Austausch zwischen EFTA-Ländern wird im Rahmen von COMETT II nicht gefördert.

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