Das zwischen den EG und Österreich geschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie im Rahmen von COMETT II (1990-1994)1) sieht Zuschüsse für die Errichtung von Ausbildungspartnerschaften zwischen Universität und Unternehmen, den grenzüberschreitenden Personalaustausch und die Erstellung von gemeinsamen Projekten vor. Der Austausch kann zwischen Österreich und den EG-Mitgliedstaaten erfolgen, der Austausch zwischen EFTA-Ländern wird im Rahmen von COMETT II nicht gefördert.