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Das neue Firmenbuch

WirtschaftsrechtMichael GraffRdW 1991, 2 Heft 1 v. 1.1.1991

Ab 1. 1. 1991 gibt es eingetragene Erwerbsgesellschaften nach dem EGG1)1)Erwerbsgesellschaftengesetz, BGBl 1990/250., und diese neuen Gesellschaften sollen nicht mehr mit der Hand in den Folianten des alten Handelsregisters verzeichnet, sondern gleich in die elektronische Datenbank des neuen Firmenbuches eingespeichert werden1a)1a)Das hat sich inzwischen leider als Wunschdenken des BMJ erwiesen. Die Programmierer sind nicht fertig geworden. Die Erwerbsgesellschaften werden vorerst noch händisch registriert.. Unter dieser Zielsetzung und dementsprechendem Zeitdruck stand die gesetzgeberische Arbeit an einer neuen gesetzlichen Grundlage2)2)Bundesgesetz über das Firmenbuch und Änderungen [anderer Rechtsvorschriften], BGBl 1991/10; dazu der JAB 23 BlgNR 18. GP. Der Art I dieses Bundesgesetzes ist in Paragraphen gegliedert und wird als „Firmenbuchgesetz (FBG)“ bezeichnet und zitiert. für das alte Handelsregister.

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