Ab 1. 1. 1991 gibt es eingetragene Erwerbsgesellschaften nach dem EGG1), und diese neuen Gesellschaften sollen nicht mehr mit der Hand in den Folianten des alten Handelsregisters verzeichnet, sondern gleich in die elektronische Datenbank des neuen Firmenbuches eingespeichert werden1a). Unter dieser Zielsetzung und dementsprechendem Zeitdruck stand die gesetzgeberische Arbeit an einer neuen gesetzlichen Grundlage2) für das alte Handelsregister.