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„Verkleidete Wechselbürgschaft“; Aufklärungspflicht der Bank

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 354 Heft 12 v. 1.12.1991

ABGB §§ 1295, 1299, 1346, 1357

WG: Art 30 ff

Nur bei einer besonderen Vereinbarung begründet die Übernahme einer „verkleideten Wechselbürgschaft“ eine Haftung nach bürgerlichem Recht.

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