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Widerspruch des Verpflichteten bei teilweisem Bestehen eines Titels

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 327 Heft 11 v. 1.11.1991

EO § 213 Abs 1

Sinn des Ausschlusses des Widerspruchsrechts des Verpflichteten durch § 213 Abs 1 zweiter Satz EO kann dann, wenn nur für einen Teil der bücherlich gesicherten Ansprüche ein Exekutionstitel besteht, nur sein, daß der Verpflichtete allein für

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