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Aufzeichnungen über geleistete Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 301 Heft 10 v. 1.10.1991

AZG § 26

Aus dem Zweck des § 26 AZG kann nicht abgeleitet werden, daß nur vom Arbeitgeber eigenhändig in den jeweiligen Betriebsräumlichkeiten, in denen die betreffenden AN beschäftigt werden, angefertigte Aufzeichnungen als vom Arbeitgeber geführte Aufzeichnungen iS dieser Bestimmung anzusehen sind.

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