AußStrG §§ 9, 267 ff
HGB § 152
Der Gesellschafter einer OHG in Liquidation kann gegen die in den Aufgabenbereich des Liquidators fallende freiwillige Feilbietung von der OHG gehörenden Liegenschaften keine Maßnahmen ergreifen; er hat daher auch kein Rekursrecht im Feilbietungsverfahren.