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Für Bürgen überraschende Kontokorrentkreditabrede?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 289 Heft 10 v. 1.10.1991

ABGB: §§ 864 a, 1357

Wird in der Bürgschaftserklärung ausdrücklich auf das Kontokorrentkreditverhältnis, das gesichert werden soll, hingewiesen und dabei auch ausdrücklich erklärt, daß die Bürgschaft bei einer vorübergehenden Rückzahlung des Kredites nicht erlischt, liegt keine iSd § 864 a ABGB objektiv ungewöhnliche Vertragsbestimmung vor, da einer solchen ein Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt innewohnen muß.

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