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Berichtigung der Parteienbezeichnung nach rechtskräftigem Urteil

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 344 Heft 9 v. 1.9.1990

ZPO § 235 Abs 5

Auch nach Vorliegen eines Versäumungsurteils ist es noch zulässig, im Verfahren zur Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung die Parteienbezeichnung zu berichtigen.

OGH 20. 2. 1990, 4 Ob 7/90

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