ABGB §§ 1002, 1029, 1167
Den Bauherrn trifft keine Verpflichtung, den Unternehmer darauf hinzuweisen, daß nicht er durch einen Vertreter, sondern der Generalunternehmer Werkbesteller sei.
OGH 28. 2. 1990, 3 Ob 531/90
ABGB §§ 1002, 1029, 1167
Den Bauherrn trifft keine Verpflichtung, den Unternehmer darauf hinzuweisen, daß nicht er durch einen Vertreter, sondern der Generalunternehmer Werkbesteller sei.
OGH 28. 2. 1990, 3 Ob 531/90