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Keine Hinweispflicht des Bauherrn auf zwischengeschalteten Generalunternehmer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 342 Heft 9 v. 1.9.1990

ABGB §§ 1002, 1029, 1167

Den Bauherrn trifft keine Verpflichtung, den Unternehmer darauf hinzuweisen, daß nicht er durch einen Vertreter, sondern der Generalunternehmer Werkbesteller sei.

OGH 28. 2. 1990, 3 Ob 531/90

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