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Keine Unbilligkeit wegen fehlenden Verlustrücktrages

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 331 Heft 8 v. 1.8.1990

EStG § 18 Abs 1 Z 4

BAO § 236

Das Fehlen eines Verlustrücktragsrechts begründet keine Unbilligkeit und rechtfertigt daher auch keine Nachsicht.

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